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Baumfällung / Baumpflege im Odenwald

Baumpfleger fällen, beschneiden und pflegen Bäume fachgerecht — auch in schwierigen Lagen mit Seilklettertechnik.

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Baumfällung / Baumpflege im Odenwald

Im waldreichen Odenwald stehen auf vielen Privatgrundstücken alte Laub- und Obstbäume, die fachgerechte Pflege brauchen. Seilklettertechnik hilft bei schwer zugänglichen Bäumen in engen Altorten. Vor dem Fällen sind neben einer möglichen Baumschutzsatzung auch Artenschutz und Biotopschutz zu beachten, Streuobstwiesen etwa sind nach § 30 BNatSchG gesetzlich geschützt.

Typische Anlässe und Leistungen

Bei kranken, toten oder zu großen Bäumen, nach Sturmschäden oder für regelmäßige Kronenpflege.

  • Baumfällung
  • Kronenpflege
  • Stubbenfräsen
  • Baumgutachten

Darauf sollten Sie achten

  • 1Qualifikation wie Fachagrarwirt Baumpflege oder European Tree Worker
  • 2Nachweis Seilklettertechnik (SKT-A, SKT-B)
  • 3Betriebshaftpflicht, die Baumarbeiten abdeckt
  • 4Entsorgung inklusive

Häufige Fragen

Was kostet eine Baumfällung?

Kleine Bäume (bis 10 m) kosten 300–800 €. Große Bäume (über 20 m) mit Seilklettertechnik 1.500–3.000 €. Stubbenfräsen extra 100–300 €.

Darf ich einen Baum einfach fällen?

Nicht immer. Manche Städte und Gemeinden haben eine Baumschutzsatzung, die das Fällen größerer Bäume genehmigungspflichtig macht, fragen Sie daher vorher bei der Gemeinde nach. Außerhalb von Wald und Hausgärten verbietet § 39 BNatSchG das Fällen vom 1. März bis 30. September, Hecken und Gebüsche dürfen in dieser Zeit auch im Garten nicht gerodet werden. Besetzte Nester und Fledermausquartiere sind ganzjährig geschützt.

Gibt es nach Sturmschäden schnelle Hilfe im Odenwald?

Viele Baumpfleger rücken nach Stürmen kurzfristig aus. Droht ein Baum auf Straße, Leitung oder Haus zu stürzen und besteht Gefahr für Menschen, rufen Sie die Feuerwehr über 112. Notfällungen zur Gefahrenabwehr sind auch in der Schutzzeit zulässig, sollten aber der Unteren Naturschutzbehörde gemeldet werden.

Wann ist Kronenpflege im Odenwald sinnvoll?

Pflegeschnitte an Laubbäumen erfolgen fachlich oft in der Vegetationszeit, weil Totholz und Schwachstellen im belaubten Zustand gut zu erkennen sind, Austrieb und Laubfall gelten als ungünstig. Schonende Form- und Pflegeschnitte sind nach § 39 BNatSchG ganzjährig erlaubt. Alte Obstbäume profitieren von regelmäßigem Erhaltungsschnitt, der meist im Winter oder Spätwinter erfolgt.

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