Schornsteinfeger prüfen und reinigen Abgasanlagen, führen Feuerstättenschauen durch und beraten zur Energieeffizienz.
In der Branche „Schornsteinfeger“ ist bisher kein Anbieter im Verzeichnis eingetragen. Die Hinweise auf dieser Seite helfen Ihnen trotzdem, Angebote einzuholen und zu vergleichen.
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Im Odenwald werden neben Öl- und Gasheizungen auch Kaminöfen und Holzheizungen betrieben, die regelmäßig gekehrt und gemessen werden müssen. Zuständig für Feuerstättenschau und Abnahmen ist der bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger Ihres Kehrbezirks, Name und Anschrift stehen im Feuerstättenbescheid. Beim Heizungstausch, etwa von Öl auf Wärmepumpe, sollten Sie ihn früh einbinden, denn neue und stillgelegte Anlagen müssen ihm gemeldet werden.
Regelmäßig vorgeschrieben für alle Feuerstätten, bei Neuinstallation von Öfen/Kaminen oder beim Heizungswechsel.
Das legt der Feuerstättenbescheid nach der Kehr- und Überprüfungsordnung fest. Feuerstätten für Holz werden je nach Nutzung ein- bis viermal im Jahr gekehrt, Pelletöfen und mäßig genutzte Öfen zweimal. Gasheizungen werden je nach Bauart jährlich, alle zwei oder alle drei Jahre überprüft. Die Feuerstättenschau findet zweimal in sieben Jahren statt, frühestens drei und spätestens fünf Jahre nach der letzten.
Für Kehr-, Mess- und Überprüfungsarbeiten ja, jeder in der Handwerksrolle eingetragene Schornsteinfegerbetrieb darf sie ausführen. Hoheitliche Aufgaben wie Feuerstättenschau, Feuerstättenbescheid und Abnahmen übernimmt nur der zuständige bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger. Beauftragen Sie einen anderen Betrieb, muss der Nachweis per Formblatt spätestens 14 Tage nach Ablauf der Frist beim Bezirksschornsteinfeger sein.
Melden Sie den Einbau vorab beim Bezirksschornsteinfeger an. Er prüft Aufstellung und Schornstein und muss die Anlage abnehmen, bevor Sie sie in Betrieb nehmen. Neue Öfen müssen die Grenzwerte der 1. BImSchV einhalten. Ältere Einzelraumfeuerstätten, die die Grenzwerte nicht schaffen, mussten je nach Typschild-Datum bis spätestens Ende 2024 nachgerüstet oder stillgelegt werden, mit einigen Ausnahmen etwa für Grundöfen.
Manche Schornsteinfeger haben sich zum Gebäudeenergieberater weitergebildet und kennen Ihre Heizungsanlage bereits. Ob jemand für geförderte Energieberatungen zugelassen ist, sehen Sie in der Energieeffizienz-Expertenliste des Bundes unter energie-effizienz-experten.de. Dort gelistete Berater können etwa einen individuellen Sanierungsfahrplan erstellen.
Hoheitliche Tätigkeiten des Bezirksschornsteinfegers wie Feuerstättenschau und Feuerstättenbescheid werden nach der Gebührenordnung der Kehr- und Überprüfungsordnung abgerechnet, derzeit 1,40 € je Arbeitswert zuzüglich Umsatzsteuer. Für Kehr-, Mess- und Überprüfungsarbeiten gibt es keine festen Gebühren, hier können Sie Angebote verschiedener Betriebe vergleichen.
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